Datenschutzordnung des Arnsteiner Netz e. V.

1. Basisinformationen

1.1. Gesetzliche Grundlagen

Der Verein Arnsteiner Netz e.V. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung und zum Betrieb seiner Vereinsaktivitäten. Dies geschieht unter Verwendung von Datenverarbeitungssystemen (online und offline) und in manueller Dokumentation. Der Verein hat deshalb die Anforderungen der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen.

Jedes Mitglied hat aufgrund der erhobenen und verarbeiteten Daten das Recht auf
– Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
– Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
– Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
– Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
– Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und
– Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO.

1.2 Begriffsbestimmungen

Verantwortliche Stelle ist der Verein, vertreten durch den Vorstand, der personenbezogene Daten für seine Zwecke erhebt, verarbeitet und nutzt.

Stelleninhaber sind die Mitglieder des Vorstandes und Projektbeauftragte des Vereins, die personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit und ihres Auftrages verarbeiten.

Betroffener ist das Vereinsmitglied, dessen personenbezogenen Daten erhoben und genutzt werden.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die zur Identifizierung einer natürlichen Person (Betroffener) dienen und geeignet sind, Informationen über die persönliche Situation des Betroffenen zu liefern. Dies sind auch Informationen, die nur mittelbar in Zusammenhang mit dem Betroffenen stehen und zur Profilbildung genutzt werden können.

Erheben ist das Beschaffen von Daten durch Befragung oder Ausfüllen von Formularen, sowohl manuell auf Papier, wie auch mit nDatenverarbeitungssystemen.

Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Anonymisieren und Löschen von Daten, insbesondere auch unter Einsatz von automatisierten bzw. automatisierenden Datenverarbeitungssystemen.

Nutzen ist die Verwendung von personenbezogenen Daten für die Zwecke des Vereins.

Hinweis: Mit „Datennutzung“ ist im Folgenden das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogener Daten gemeint.

1.3 Zulässigkeit der Datennutzung

Die Datennutzung ist nur dann zulässig, wenn es eine Vorschrift des BDSG-neu, der DSGVO oder eine sonstige Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der DSGVO, Artikel 6.

Nach Art. 7 DSGVO ist für eine Einwilligung keine Form vorgeschrieben, sondern lediglich der Nachweis zu erbringen, dass die betroffene Person eingewilligt hat.

Eine Einwilligung kann auch von Kindern und Jugendlichen gegeben werden, wenn sie in der Lage sind, die Folgen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen und abzusehen. Ist dies nicht möglich oder zweifelhaft, muss für die Datennutzung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten erfolgen.

Die Einwilligung in die Datennutzung durch den Verein kann durch die Betroffenen jederzeit widerrufen werden.

2. Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein

2.1 Daten der Vereinsmitglieder

Folgende Daten sind für die Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich:

  1. Name
  2. Anschrift
  3. Geburtsdatum
  4. Geschlecht
  5. E-Mail-Adresse (sofern vorhanden)
  6. Bei Minderjährigen eine Telefonnummer eines Erziehungsberechtigten

Die Angabe weiterer Daten, die vom Verein in der Beitrittserklärung, bei der Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Gelegenheiten im Rahmen des Vereinsinteresses erhoben werden, erfolgt freiwillig. Hierauf wird bei Erhebung der Daten hingewiesen.

Zu den freiwilligen Daten, welche die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder vereinfachen, gehören unter anderem: Telefonnummer, Erklärungen zu Urheberrechten und Rechten am eigenen Bild, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandats, u.a.

2.2 Erhebung von Daten Dritter

Der Verein erhebt auch Daten von Personen, die nicht Vereinsmitglied sind (Projektbeauftragte, Lieferanten, Gäste, Teilnehmern an Veranstaltungen), wenn dies für die berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und keine besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen bestehen. Dies geschieht analog zu Ziffer 2.1.

2.3 Daten von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins

2.3.1 Datenerhebung zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Struktur

Die Zugriffe auf die Internet-Angebote des Vereins werden direkt beim Hoster/Provider der Internet-Angebote des Vereins protokolliert. Dies sind: die ungekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes und die URL, von der aus zugegriffen wurde. Das Protokoll dient ausschließlich dazu, unberechtigte Zugriffe zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Zugriffsprotokolle werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Eine Auswertung der erhobenen Daten erfolgt nur, wenn ein Anfangsverdacht der missbräuchlichen Nutzung und anderer Straftaten besteht.

2.4 Hinweispflicht

Betroffene, Stelleninhaber des Vereins und vom Verein Beauftragte sind darüber zu belehren, welche Daten der Verein gem. Ziffer 1.3 zu welchem Zweck erhebt, welche Angaben freiwillig sind, welche Nachteile dem Betroffenen durch Nichtangabe entstehen können und in welchem Umfang die erhobenen Daten durch Stelleninhaber des Vereins oder zur Übermittlung an Dritte genutzt werden.

Speicherung personenbezogener Daten

3.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Verein sorgt dafür, die Sicherheit personenbezogener Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen nach aktuellem Stand der Technik sowie in manuell erfassten Dokumenten zu gewährleisten.
Geeignete Maßnahmen sind:
– Zugangskontrolle und Zugangsbeschränkung zu Datenverarbeitungssystemen über Benutzername und Passwort
– verschlüsselte Übertragung bei der Datenerhebung über Onlineformulare (https://)
– verschlüsselte Übertragung bei der Bearbeitung, Speicherung und Nutzung in einem Online-Datenverarbeitungssystem (https://)
– verschlüsselte E-Mail-Übertragung (SSL/TLS)
– Zugangskontrolle und Zugangsbeschränkung zu manuellen Dokumenten
– Versand von E-Mails an mehrere Empfänger nur über „BCC“ („Blind Carbon Copy“) und vorzugsweise, soweit möglich, über Mailinglisten.

3.2 Datenverarbeitung im Auftrag

Der Verein schließt mit den Betreibern der Anlagen zur Datenverarbeitung, auf denen die Homepage und/oder die Datenverarbeitungssysteme des Vereins installiert und die angegliederten Datenbanken gespeichert sind, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Die Betroffenen sind berechtigt, diese Verträge einzusehen.

Nutzung von personenbezogenen Daten

4.1 Nutzung von Mitgliederdaten

Der Verein nutzt die Daten seiner Mitglieder ausschließlich zum Zwecke seiner Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung seiner Mitglieder.

4.2 Nutzung der Daten Dritter

Daten Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die berechtigten Interessen des Vereins und für die Vereinszwecke notwendig ist. Die Nutzung ist auf die Zwecke beschränkt, für die der Verein die Daten erhoben hat.

4.3 Nutzung der Daten für Spendenaufrufe und Werbung

Der Verein nutzt die Daten seiner Mitglieder nur für die Zwecke des Vereins. Die Nutzung von Mitgliedsdaten für die Werbung Dritter, z.B. Bekannten, Freunden, Angehörigen, Kollegen und Arbeitgebern von Vereinsmitgliedern erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des jeweils im Einzelfall Betroffenen.

5. Übermittlung/Bereitstellung personenbezogener Daten

5.1 Datenübermittlung an Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder haben, mit Ausnahme der Stelleninhaber des Vereins, keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten anderer Mitglieder. Soweit im Einzelfall für die Organisation von Veranstaltungen und Projekten notwendig, können Daten im notwendigen Umfang an einzelne Mitglieder herausgegeben werden, soweit die jeweils Betroffenen zustimmen.

5.2 Internet-Angebote des Vereins

Stellt der Verein im Rahmen seines Vereinszwecks Angebote in Form von Kommunikations-systemen und interaktiven Plattformen im Internet zur Verfügung, so können dort personenbezogene Daten erhoben werden, die für den Betrieb und die Nutzung des jeweiligen Angebots erforderlich sind. Die Verarbeitung und Datennutzung wird den Betroffenen vor Beitritt zur Nutzung der Angebote im Rahmen einer Registrierung oder in anderer Form der Beitrittserklärung erläutert. Dafür werden Nutzungsbestimmungen/Datenschutzerklärungen bereitgestellt, mit denen sich der Betroffene einverstanden erklärt, bevor er das Angebot in Anspruch nehmen kann.
Die Nutzung dieser Angebote des Vereins ist nicht auf Vereinsmitglieder beschränkt.

5.3 Bekanntgabe personenbezogener Daten zur Wahrnehmung satzungsmäßiger Mitgliederrechte

Nach Vereinssatzung ist eine Außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn eine in der Satzung festgelegte Anzahl der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
Zur Wahrnehmung dieses Rechtes kann es erforderlich sein, die erforderlichen Kontaktdaten aller Vereinsmitglieder an den/die Initiator/en der Außerordentlichen Mitgliederversammlung herauszugeben. Dazu muss/müssen dieser/diese verbindlich versichern, die Kontaktdaten ausschließlich für den Zweck der Durchführung der Außerordentlichen Mitgliederversammlung zu nutzen. Anstelle der Herausgabe der Kontaktdaten zieht der Verein es vor, sofern dies einvernehmlich möglich ist, die erforderlichen Maßnahmen dazu über Vereinsmedien und Rundschreiben bzw. Rund-Mails durch den Verein selbst durchzuführen.

5.4 Mitteilungen in Aushängen und Vereinspublikationen

Die Offenbarung personenbezogener Daten in Aushängen und Vereinspublikationen beschränkt sich auf die Bekanntgabe von Daten, die für den jeweiligen Vereinszweck und im berechtigten Interesse des Vereins erforderlich sind. Soweit es sich bei den Betroffenen nicht um Funktionsträger und Beauftragte des Vereins handelt, ist die Einverständniserklärung der Betroffenen einzuholen.

5.5 Datenübermittlung an Dachverbände, andere Vereine und Initiativen.

Personenbezogene Daten der Mitglieder dürfen an andere Vereine nur übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des eigenen Vereins in Kooperation mit dem anderen Verein zu verwirklichen, beispielsweise bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen und Initiativen des anderen Vereins. Personenbezogene Daten von Nichtmitgliedern, die in Rahmen der Angebote des Vereins gem. 5.2. verarbeitet und genutzt werden, dürfen nur dann zur Umsetzung und Verbesserung der Ziele und Zwecke des jeweiligen Angebots übermittelt werden, wenn eine Einverständniserklärung der Betroffenen vorliegt.

5.6 Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken

Eine Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken findet nicht statt. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.

5.7 Veröffentlichungen im Internet

In Internetangeboten des Vereins (Homepage & soziale Netzwerke) werden die für den jeweiligen Zweck vorgeschriebenen Daten der Verantwortlichen Stelle und der Stelleninhaber veröffentlicht.

Bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen werden die Namen der Betroffenen veröffentlicht, sofern dem keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Die Veröffentlichung von Einzelfotos ebenfalls nur mit Zustimmung des Betroffenen. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit der Beitrittserklärung. Jedem Betroffenen steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen. Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Veranstaltungen, wenn sie mit geltender Rechtssprechung und der DSGVO vereinbar sind.

5.8 Vereinsmitteilungen im Intranet

Innerhalb des Internetauftrittes des Vereins ist ein mittels Passwort geschützter Zugangsbereich nur für Vereinsmitglieder eingerichtet, zur Veröffentlichung von vereinsinternen Mitteilungen und Fotos.
Soweit an Veranstaltungen des Vereins Mitglieder anderer Vereine teilnehmen, erhalten diese bei Bedarf und Umsetzbarkeit einen auf die Veranstaltung begrenzten separaten Zugangsbereich.

5.9 personenbezogene Auskünfte an die Presse und andere Massenmedien

Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht, wenn es sich um einen Bericht über eine sowieso öffentliche Veranstaltung handelt und schutzwürdige Interesse der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.

5.10 Übermittlung für Zwecke der Wahlwerbung

Eine Datenübermittlung zum Zwecke der Wahlwerbung findet nicht statt.

5.11 Übermittlung an Gemeindeverwaltungen

Verlangen Gemeindeverwaltungen im Rahmen der Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungen die Vorlage von Listen mit Namen der Betroffenen, ist der Verein zur Übermittlung entsprechender notwendiger Daten berechtigt.

5.12 Datenübermittlung an Arbeitgeber und Versicherung

Gegenüber Arbeitgebern von Mitgliedern verweist der Verein auf den Grundsatz der Datendirekterhebung beim Mitarbeiter.
Anfragen einer Versicherung werden ausschließlich im Rahmen einer Schadensabwicklung in notwendigem Umfang beantwortet. Vor Auskunftserteilung wird das Mitglied dazu angehört.

5.13 Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten

Die Mitglieder des Vorstandes und Verantwortliche für die Datenverarbeitung erhalten Vollzugriff auf die persönlichen Daten, inklusive der Möglichkeit zur Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten. Alle Datenänderungen werden protokolliert, sofern dies technisch vorgesehen ist.
Der Verantwortliche für die Buchführung erhält Zugriff auf die Adressdaten sowie die für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten. Der Zugriff beinhaltet eine Schreibberechtigung für Daten zur Beitragszahlung.

6. Dokumentation, Verarbeitungsverzeichnisse

Die Verantwortliche Stelle und die Stelleninhaber sorgen dafür, dass ihre Verarbeitungsprozesse dokumentiert werden und die erforderlichen Verarbeitungsverzeichnisse erstellt und nachgehalten werden. Die ggf. besonderen Anforderungen im Rahmen von Projekten des Vereins sind zu beachten.

7. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

7.1 Umsetzung rechtlicher Vorgaben

Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten richtet sich nach Art. 16 und 17 DSGVO.
Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn diese unrichtig sind.
Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn:
– ihre Speicherung unzulässig ist
– die Kenntnis der Daten zur des Zwecks der Speicherung nicht mehr notwendig ist
– der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert wurden, erledigt ist und seit Entstehung des Grundes der Datenerhebung mehr als 3 Jahre vergangen sind
– der Betroffene dies verlangt.
Anstelle der Löschung sind personenbezogene Daten für die weitere Verarbeitung zu sperren, wenn für Sachverhalte, für die diese Daten erhoben wurden, besondere Aufbewahrungsfristen gelten. Dies betrifft z.B.: Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in Zusammenhang mit öffentlicher Förderung.
Gleiches trifft zu, wenn die personenbezogenen Daten Bestandteil rechtlicher Ansprüche für oder gegen den Verein sind.

Personenbezogene Daten werden weiterhin gesperrt, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.

Soweit gesperrte oder gelöschte personenbezogene Daten zu einem früheren Zeitpunkt nach Ziffer 5.7 dieser Ordnung veröffentlicht wurden, wird der Verein auf Aufforderung durch den Betroffenen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen treffen, auch Links zu den personenbezogenen Daten zu löschen (Recht auf Vergessen).

Beim Ausscheiden oder Wechseln von Stelleninhabern wird sichergestellt, dass sämtliche Mitgliedsdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen Stelleninhaber des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien und auch keine Zugriffsberechtigungen beim bisherigen Stelleninhaber verbleiben.

7.2 technische Beschreibung der Datenlöschung

Personenbezogene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen werden durch Entfernen des entsprechenden Datensatzes gelöscht. Da zur Aufrechterhaltung der Datenintegrität und Datensicherheit jedoch von der Datenbank nach Ziffer 3 dieser Ordnung Sicherheitskopien gefertigt werden, setzt der Verein die sichere Löschung von personenbezogenen Daten wie folgt um:
– Sicherungskopien der Datenbank werden spätestens 3 Jahre nach Erstellung der Sicherung datenschutzkonform sicher gelöscht.
– einzelne personenbezogene Daten, die nicht in einem Datenverarbeitungssystem, sondern manuell in einzelnen Dateien erfasst wurden, wie z.B. eingescannte Dokumente, werden, sobald die Notwendigkeit für deren Speicherung entfällt, datenschutzkonform und sicher gelöscht.
– E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, werden datenschutzkonform gelöscht.
– Datenträger des Vereins, auf denen personenbezogene Daten gespeichert wurden, werden durch mehrfaches Überschreiben des gesamten Datenträgers sicher gelöscht, bevor eine Weitergabe des Datenträgers an Dritte oder die Entsorgung des Datenträgers erfolgt.
– manuell erfasste oder dokumentierte personenbezogene Daten in Papierform werden zur Vernichtung gesammelt (hierbei weiterhin als zu schützende Daten behandelt) und vom Verein datenschutzkonform geschreddert oder an ein zertifiziertes Unternehmen zur Aktenvernichtung überstellt. Der entsprechende Nachweis der Vernichtung durch das zertifizierte Unternehmen ist dem Verein als Kopie zu überlassen.

8. Organisatorisches

8.1 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Nach Prüfung des gesetzlichen Grundlagen (BDSG-neu und DSGVO) stellt der Verein fest, dass:

  • weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • die notwendigen Daten zur Mitgliederverwaltung (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) keine „sensiblen Daten“ enthalten
  • „sensible Daten“ nur aufgrund vorheriger Einverständniserklärung der Mitglieder freiwillig erfasst werden
  • personenbezogene Daten nicht zum Zweck geschäftsmäßiger Übermittlung dienen (Datenhandel).

Somit liegt keine gesetzliche Verpflichtung vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Vereinsvorstand kümmert sich daher selbst um die Einhaltung des Datenschutzes durch den Verein.

8.2 Verpflichtung auf Wahrung des Datengeheimnisses

Alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, werden schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

8.3 schriftliche Regelung zum Datenschutz und Veröffentlichung

Die Grundzüge der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten werden durch diese Datenschutzordnung geregelt. Sie tritt durch Beschluss des Vorstandes in Kraft und ist den Vereinsmitgliedern durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins sowie per E-Mail mit Verweis auf den Veröffentlichungsort bekannt zu geben.

8.4 Inkrafttreten

Vorstehende Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Arnsteiner Netz e. V. am 12.06.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Vorwort
„Freie (Funk-)Netze werden von vielen lokalen Initiativen aufgebaut und angeboten. Die Benutzer*innen sind auch gleichzeitig die Betreiber*innen der Computernetzwerke. Sie schaffen ein „Selbstmachnetz“, indem sie Wohnungen, Häuser, Straßenzügen, Stadtteile, Dörfer oder ganze Städte selbst vernetzen. Ein Freifunk-Netz ist dezentral aufgebaut und wird von vielen Individuen betrieben. Diese dezentrale Organisationsstruktur fördert bewusst lokale Aktivitäten, statt sie von einer übergeordneten Entität steuern lassen zu wollen. „Frei“ bedeutet dabei, diese Netze öffentlich und anonym zugänglich zu machen, sie nicht kommerziell zu betreiben oder auszuwerten und die darin transportierten Informationen nicht einzusehen, zu verändern oder zu zensieren. Obwohl sich Freifunk vorrangig auf WLAN-Netze bezieht, ist der Begriff „Freie Netzwerke“ breiter zu sehen. Er orientiert sich unter anderem an der freenetworks.org Definition.“
Auszug aus dem „Memorandum of Understanding“ von freifunk.net:  http://blog.freifunk.net/2015/memorandum-understanding

Aufgaben der Arbeitsgruppe Freifunk Arnstein
Einrichtung eines offen, im öffentlichen Raum frei zugänglichen und von den Nutzern kontrollierten WLAN-Netzes mit Internet-Zugang in Arnstein mit Stadtteilen.
Technisch umgesetzt wird das WLAN-Netz auf Basis der inzw. weltweit tätigen Initiative Freifunk (siehe freifunk.net).

Umsetzung
Für ein möglichst flächendeckendes offenes WLAN-Netz werden sog. Freifunk-Knoten in Wohnungen, Geschäften, auf Häusern/Gebäuden aufgestellt bzw. montiert, die im Idealfall in Funkreichweite zueinander stehen. Diese kostengünsitgen Internetroutersind mit einem speziellen Betriebssystem, der Freifunk-Firmware, versehen. So können sich die Geräte untereinander vernetzen, es entsteht ein für den Benutzer durchgehend erreichbares WLAN-Netz. Die Freifunk-Knoten sind nach Möglichkeit mit dem Internet verbunden (unvernetzte Freifunk-Knoten müssen mit dem Internet verbunden sein).

Anforderungen
Für die technische Verwaltung des Freifunk-Netzes auf Basis der Freifunk-Knoten ist eine eigene, technische Infrastruktur erforderlich, die je nach Größe des Netzes aus ein oder mehreren sog. Gateway-Computern besteht. Diese Computer werden bei entsprechenden Anbietern angemietet.

Kosten und Budget
Die Freifunk-Knoten werden von den Wohnungs- Haus- und Ladenbesitzern beschafft und betrieben. Bei der Beschaffung, Einrichtung und Installation bietet die AG Freifunk Hilfe und Unterstützung an.

Die Gateway-Computer sind vom Verein Arnsteiner Netz e.V. anzumieten und zu betreiben. Die monatlichen Kosten dafür belaufen sich zwischen 20,00 € – 50,00 € je Gateway-Computer. Ziel ist der Einsatz von  2 Gateway-Computern.
Weitere Anschaffungen und Kosten sind im Einzelfall vom Vorstand bzw. der Vorstandschaft zu bewilligen.

Die Arbeitsgruppe Freifunk erhält für diese Zwecke ein Budget von 600 Euro pro Kalenderjahr. Änderungen am diesem Budget sind von der Vorstandschaft jährlich neu zu beschließen.

Die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten erfolgt über den Kassenwart des Vereins.

Grundsätzlich soll die Finanzierung der Bedarfe über Spenden angestrebt werden.

Verantwortlichkeiten
Der Vorstand benennt die Leitung der AG Freifunk Arnstein. Diese sollten aus mindestens 2 Personen bestehen. Diesen Personen wird die verantwortliche (Passworte, Sicherheit) Administration der angemieteten Gateway-Computer und der vom Verein ggf. selbst betriebenen Freifunk-Knoten übertragen. Weitere freiwillige Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Freifunk erhalten jeweils nur die für ihren Arbeitsbereich erforderlichen Zugänge.

Mitarbeiter
Um eine zeitnahe Hilfestellung und den Betrieb des Netzes gewährleisten zu können, sollen Interessierte Arnsteiner Bürgerinnen und Bürger angesprochen und in die Arbeit der Arbeitsgruppe Freifunk eingebunden werden.

Mitarbeiterstatus
Ständige Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Freifunk sollen Mitglieder des Vereins sein.

Berichtswesen
Die Leitung der Arbeitsgruppe Freifunk berichtet regelmäßig an den Vorstand. Finanzielle und vereinsrelevante Themen und personelle Veränderungen sind unmittelbar und zeitnah zu kommunizieren.

Werbung
Werbemaßnahmen werden  im Rahmen des Budgets individuell geplant um umgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise Flyer, Aufkleber sowie eine Webpräsenz.

Vorstandsbeschluss
Die Vereinsordnung Arbeitsgruppe „Freifunk Arnstein“wird in dieser Fassung (Änderungen Budget bereits eingearbeitet) gemäß Vorstandsitzung vom 8.11.2016 Protokoll von der Vorstandschaft beschlossen.

Arnstein, den ___8.11.2016 _____________

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Schriftführer                                              Vorstand